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Zum Thema "Für einen guten Zweck – und immer im Dienst des Bürgers!" PDF Druckbutton anzeigen? E-Mail
Montag, den 16. Januar 2012 um 16:55 Uhr

Den Damen und Herren des Ordnungsbehördenbezirks Bebra gebührt Lob und Dank für ihre verantwortungsvolle, kreative aber auch stressige Tätigkeit, um einzig und allein für die Verkehrssicherheit zu sorgen und nicht, wie häufig vermutet, abzuzocken.

Auch im folgenden Fall schützten sie in einem kleinen beschaulichen Dorf auf einer „verkehrsreichen unfallträchtigen Straße" (Unterweisenborn, nicht Hauptstraße vor den Häusern, nein, Nebenstraße hinter Haus Nr. 32), abends in der Vorweihnachtszeit kurz nach 20 Uhr die in der Dunkelheit „zahlreich flanierenden Fußgänger" vor einem rücksichtslos rasenden Verkehrsrowdy mit 41 km/h, indem dieser erschrocken durch einen grellen Blitz schlagartig sein Tempo reduzierte und als Erziehungsmaßnahme mit einem entsprechenden Verwarnungsgeld „für einen guten Zweck" belegt wurde.

Gerechterweise sei die Frage erlaubt, ob dort eine 30 km – Zone für die Verkehrssicherheit notwendig und sinnvoll ist oder ob nur das „Staatssäckel" gefüllt werden soll? Wohl gemerkt: für einen guten Zweck und immer im Dienst des Bürgers!

Anmerkung: eine Geschwindigkeit von 50 km/h auf der Hauptstraße vor den Häusern stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, mit 50 km/h auf der Nebenstraße hinter den Häusern sind 35 Euro fällig. Anders ausgedrückt, 61 km/h auf der Hauptstraße kosten Euro, auf dieser Nebenstraße 100 Euro, drei Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Fazit: Jene, die solches festlegen und ausführen, sind von den Bürgern direkt oder indirekt gewählt beziehungsweise beauftragt und somit Dienstleister für uns nach bestem Wissen und Gewissen. Sag mir einer von ihnen, was Logik ist?

Horst Rommel

Philippsthal

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