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IBRA. - Jubel in Ibra: Der Ortsteil von Oberaula im Schwalm-Eder-Kreis ist der zweite Finalteilnehmer der Aktion „Dolles Dorf 2012" im hr-fernsehen. Ibra setzte sich mit 29,5 Prozent gegen seine elf Konkurrenten in der Telefonabstimmung durch. Zweiter wurde Holzhausen am Hahn (Edermünde / Schwalm-Eder-Kreis) mit 20,4 Prozent, auf den dritten Platz kam Brauerschwend (Schwalmtal / Vogelsbergkreis) mit 12,7 Prozent. Zwölf Dörfer hatten in der zweiten Runde um den Finaleinzug gekämpft.
2000 Jahre Geschichte der deutschen Mitte in Europa
BAD HERSFELD. - Die Ausstellung der Landkarten im Landratsamt in Bad Hersfeld anlässlich des 40. Jubiläums des Kreises endet am 31. Mai 2012. Gezeigt wird auf 45 zum Teil alten und wertvollen Karten aus den Schulen des Landkreises die 2000-jährige Geschichte der deutschen Mitte in Europa, von den Römern bis zur Wiedervereinigung, einschließlich einiger Karten aus unserer Heimat und deren Geschichte. Die Ausstellung ist täglich von 8 bis 16 Uhr im ersten Stock des Landratsamtes zu besichtigen; donnerstags bis 17.30 Uhr.
Der Ostermarkt ist kaum vergangen, da steht bereits das nächste Marktevent mit dem traditionellen Pfingstmarkt vor der Tür. Das Marktteam vom Fachbereich Bürgerdienste der Stadt Bad Hersfeld hat es wieder geschafft, interessante Aussteller und alles was zu einem typischen Krammarkt gehört, nach Bad Hersfeld zu holen, der am 23. Mai in der Zeit von 7 bis 18.30 Uhr auf dem Linggplatz inmitten der wunderschönen Bad Hersfelder Fachwerkkulisse stattfindet.
BAD HERSFELD.- Für Menschen, die sich die Welt der Computer langsam und in aller Ruhe erschließen möchten, bietet die Volkshochschule des Landkreises in der Zeit vom Montag, den 4. Juni, bis Montag, den 25. Juni, immer montags und mittwochs in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr einen Computerkurs in Rotenburg an.
BAD HERSFELD.- Mit bestimmten Techniken ist es möglich, das Blindschreiben am PC mit zehn Fingern in kurzer Zeit zu erlernen.
| Die Abzocke geht weiter |
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| Freitag, den 29. August 2008 um 20:31 Uhr |
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Die neue Abgeltungsteuer kommt BAD HERSFELD. - Als die 82-jährige Margarethe Schreiber (Name von der Redaktion geändert) einen Blick auf ihre Kontoauszüge warf, stach ihr der darauf abgedruckte Hinweis „Die neue Abgeltungsteuer kommt…“ direkt in die Augen. „Ich hatte noch nie von der Abgeltungsteuer gehört und konnte damit gar nichts anfangen. Ich muss sagen, dass ich für den ersten Moment regelrecht verunsichert war“, gesteht die Bad Hersfelder Rentnerin. „Dann habe ich mir aber vorgenommen, mich schnellstmöglich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.“ Abgeltungsteuer, ein Fachbegriff, der nicht nur Margarethe Schreiber, sondern aller Voraussicht nach etliche Bankkunden vor ein Rätsel stellen wird oder zumindest die eine oder andere Frage aufkommen lässt. Fakt ist, dass sich zum 1. Januar 2009 die Besteuerung von Kapitaleinkünften – also von Zinsen, Dividenden und dem Gewinn, den man beim Spekulieren mit Aktien erzielt – grundlegend ändern wird. „Einkünfte aus privat gehaltenem Kapitalvermögen werden in der Regel nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit einem pauschal für alle geltenden Steuersatz von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) versteuert“, erklärt Torsten Utermöhlen, Wertpapierspezialist der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg. Aber wie bei fast allen Beschlüssen, bestätigen auch bei der Abgeltungsteuer Ausnahmen die Regel: „Einfach formuliert kommt die Abgeltungsteuer nur bei denjenigen Bankkunden zum Zuge, deren Kapitaleinkünfte über dem so genannten Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare liegen“, umschreibt Torsten Utermöhlen den Sachverhalt. „In diesem Fall ist es sehr ratsam, noch vor dem 1. Januar 2009 einen Beratungstermin bei dem jeweiligen Kreditinstitut zu vereinbaren.“ Da ihre Zinsen über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, hat sich Margarethe Schreiber bereits auf den Weg zu ihrer Kundenberaterin begeben: „Nach einem umfassenden Informationsgespräch auf der Sparkasse wurde mir geraten, die Servicestelle des Finanzamtes aufzusuchen. Dort habe ich einen Antrag auf eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung gestellt. Da ich aufgrund meiner geringfügigen Rente keine Steuern zahlen muss, wurde mir dieser Antrag auf Nichtveranlagung vom Finanzamt genehmigt, was besagt, dass ich nun keine Abgeltungsteuer zu entrichten brauche“, umschreibt die Rentnerin ihren persönlichen Fall. „Anschließend habe ich diese Bescheinigung meinem Kreditinstitut vorgelegt, und damit hatte sich die Sache für mich erledigt.“ Abgeltungsteuer – ein sehr komplexes Thema: „Ich kann mich nur wiederholen und allen Kunden, die verunsichert sind oder offene Fragen haben, den Tipp geben, sich schnellstmöglich mit der Materie auseinanderzusetzen und sich bei uns fundiert beraten zu lassen“, rät Torsten Utermöhlen. |